[ Auszug: Durch den Erbvertrag wird das Recht des Erblassers, über sein Vermögen
durch Rechtsgeschäft unter Lebenden zu verfügen, nicht beschränkt ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]